KFZ-ZULASSUNGSSTELLE
Wir bieten Ihnen unseren Zulassungsservice für folgende Behörden an:
WZ, HF, BM, SO, GU und G
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare für die Anmeldung.
Was brauche ich für die KFZ-Anmeldung?
- Ausweis z.B. Führerschein oder Reisepass
- Bei Firmen der Firmenbuchauszug / Gewerberegisterauszug
- Genehmigungsnachweis:
- Typenschein oder
- Einzel-Genehmigungsnachweis oder
- Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity gennant) oder
- Datenauszug EGB aus der Genehmigungsdatenbank
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht – nur bei einer Anmeldung durch einen Vertreter erforderlich
Was kostet ein Standardfall?
Gesetzliche Zulassungsgebühr für die Behörde: EUR 119,80
Gestehungskosten für eine Standard-Kennzeichentafelgarnitur: EUR 21,00
Gestehungskosten für eine Begutachtungsplakette: EUR 1,90
Kostenersatz für den zulassenden Versicherer: EUR 49,70
Kosten einer Anfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle: EUR 1,10
Gesamtkosten inkl. MwSt.: EUR 193,50
Was brauche ich für die KFZ-Abmeldung?
- Teil 1 des Zulassungsscheins
- Genehmigungsnachweis (Typenschein) + Teil 2 des Zulassungsscheines
- Kennzeichentafel(n)
- Vollmacht – nur wenn die Abmeldung durch einen Vertreter erfolgt
Hinweis
Bei einer Adressänderung im gleichen Bezirk ist keine Änderung am Zulassungsschein mehr notwendig.
Öffnungszeiten
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Montag
08:00 -13:00 & 13:30 - 16:00
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Dienstag
08:00 -13:00
-
Mittwoch
08:00 - 13:00 & 13:30 - 16:00
-
Donnerstag
08:00 - 13:00 & 13:30 - 16:00
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Freitag
08:00 - 13:00 & 13:30 - 17:00
Kontakt
Schulgasse 4
8190 Birkfeld
Telefon: +43 3174 4479
Fax: +43 3174 4479 13
E-Mail: marianne.dornhofer@uniqa.at
z.B. Führerschein oder Reisepass bzw. bei Firmen der Firmenbuchauszug / Gewerberegisterauszug
Eines der folgenden Dokumente:
Typenschein
Übereinstimmungsbescheinigung
(auch kurz COC, Certificate of Conformity, genannt)
Datenauszug EGB aus der Genehmigungsdatenbank
Erhalten sie von Ihrem Versicherungsberater
bei einer Anmeldung durch einen Vertreter z.B. Versicherungsberater erforderlich
EUR 119,80 – Gesetzliche Zulassungsgebühr
EUR 21,00 – Standard Kennzeichentafelgarnitur
EUR 1,90 – Begutachtungsplakette
EUR 49,70 – Kostenersatz für den zulassenden Versicherer
EUR 1,10 – ZMR (Zentrale Melderegister) Abfrage
EUR 193,50 – Gesamtkosten
EUR 119,80 – Gesetzliche Zulassungsgebühr
EUR 12,00 – Standard Kennzeichentafelgarnitur
EUR 1,90 – Begutachtungsplakette
EUR 49,70 – Kostenersatz für den zulassenden Versicherer
EUR 1,10 – ZMR (Zentrale Melderegister) Abfrage
EUR 184,50 – Gesamtkosten
EUR 119,80 – Gesetzliche Zulassungsgebühr
EUR 7,50 – Standard Kennzeichentafelgarnitur
EUR 1,90 – Begutachtungsplakette
EUR 49,70 – Kostenersatz für den zulassenden Versicherer
EUR 1,10 – ZMR (Zentrale Melderegister) Abfrage
EUR 180,00 – Gesamtkosten
z.B. Führerschein oder Reisepass bzw. bei Firmen der Firmenbuchauszug / Gewerberegisterauszug
Typenschein
Teil 2 des Zulassungsscheins hängt am Typenschein
Die Kennzeichentafeln müssen zurückgebracht werden
bei einer Anmeldung durch einen Vertreter z.B. Versicherungsberater erforderlich